Ist Ihr Kind erkrankt, dann bitten wir Sie folgende Regelung zu beachten:
3. Innerhalb von drei Tagen muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Diese übersenden Sie uns auf einem diesen Wege:
Ab drei Krankheitstagen ist eine ärztliche Bescheinigung fällig.
Dies gilt auch bei einer Erkrankung von Freitag bis einschließlich Montag. Bei Erkrankungen mit einer Dauer von mehr als 10 Tagen benötigt die Schule ein ärztliches Attest (Die Kosten hierfür werden von der Schule nicht erstattet.)
Fehltage im Vorfeld und im Anschluss an Ferien müssen grundsätzlich mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden.
Fehlt ein Kind ohne Entschuldigung und sind die Eltern nicht erreichbar, sind wir verpflichtet, umgehend die Polizei einzuschalten.