Die Einschulung

Heimatkunde und Geschichte,
kannst bald schreiben, lernst Gedichte,

kannst bald rechnen und auch lesen,
Schule ist stets schön gewesen.

 

Und du bist noch mehr entzückt,
weil die Tüte prall bestückt.
Hier Stifte und da Gummibär,
was will der neue Schüler mehr?

 

Der Tag ist da, Erwartung groß,
endlich geht die Schule los.
(Magret Becker)


Schulanmeldung

Der Termin zur Schulanmeldung für das kommende Schuljahr wird allen Eltern schriftlich mitgeteilt, oder Sie finden ihn hier im Bereich Termine.

 

Zur Anmeldung bringen Sie bitte Folgende mit:

  • Ihr Kind in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
  • Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde des Kindes
  • Sorgerechtsbescheinigung, falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist
  • eventuell Aufenthaltserlaubnis
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes für die Schuleinschreibung oder der U9
  • ggf. Antrag auf vorzeitige Aufnahme oder Zurückstellungsbescheid vom Vorjahr
  • Informationsblätter der Kindertagesstätte

Mit Beginn eines neuen Schuljahres KÖNNEN alle Kinder schulpflichtig werden, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September des Schuljahres sechs Jahre alt werden.

 

Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder (vgl. insbesondere § 2 der Grundschulordnung – GrSO) und es ergeben sich insoweit keine Änderungen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Damit wird nicht nur der Elternwillen gestärkt, sondern auch die Erziehungspartnerschaft von Schule und Eltern, und die individuelle Entwicklung der zwischen Juli und September geborenen Kinder wir in besonderer Weise berücksichtigt.

 

Die Pflicht der Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule in diesem Schuljahr zurückstellen zu lassen. Ebenso besteht Anwesenheitspflicht zur Schulanmeldung, wenn das Kind eine andere stattliche Grundschule - als die Grundschule Pestalozzistraße - besuchen soll (Gastschulantrag).

 


Schnupperstunde bei der Schuleinschreibung

Bei der Begrüßung im Eingangsbereich erhält jedes Kind ein Namensetikett mit seinem Gruppensymbol überreicht. In der Aulamulde befinden sich Tische mit den verschiedenen Gruppensymbolen. Hier warten die Eltern mit ihrem Kind, bis eine Lehrkraft das zukünftige Schulkind zum Schnupperunterricht abholt. 

 

Der Einschulungstag soll ein besonderer Tag für die Kinder sein. Während die Eltern die amtlichen Formalitäten erledigen und sich in der Aula bei Kaffee und Kuchen unterhalten können, darf das zukünftige Schulkind einmal Schule spielen.

 

In Kleingruppen erleben die Kinder eine Schulstunde mit einer erfahrenen Erst-/Zweitklasslehrerin. Es wird gemalt, erzählt und sich bewegt und es werden kleine Aufgaben bearbeitet, so wie im richtigen Schulalltag auch. Dies dauert etwa 40 bis 45 Minuten.

 

Die Schnupperstunde ist für alle Kinder verpflichtend. Sinn dieser Stunde ist es nicht, die Kinder zu testen, sondern die Möglichkeit, den Eltern aus Sicht der Schule eine kurze Rückmeldung geben zu können. Vor allem im Hinblick darauf, in welchen Bereichen die Eltern ihr Kind eventuell noch unterstützen und fördern können. 

 

 

In der Schnupperstunde möchten wir die Kinder vor allem neugierig machen und die Vorfreude auf die Schule wecken.


Umzug und Gastschulantrag

Wohnen Sie aktuell im Sprengel der Grund- und Mittelschule Pestalozzistraße und planen Sie bis zur Einschulung einen Umzug, dann, erfolgt die Anmeldung für das kommende erst einmal bei uns.

 

Dies gilt auch dann, Sie Ihr Kind mit einem Gastschulantrag an einer anderen Schule anmelden möchten. Das Antragsformular hierfür erhalten Sie bei uns im Sekretariat. Regelungen zum Gastschulantrag finden Sie auf der Internetseite des Freistaates Bayern oder hier.


Erster Schultag der 1. Klassen

Der erste Schultag beginnt jedes Jahr am Dienstag nach den Sommerferien. Ein typischer erste Schultag eines Erstklässers sieht bei uns wir folgt aus:

  • 9:00 Uhr: ökumenischer Feier in der Pfarrkirche St. Christophorus für alle Schulanfänger und deren Familien
  • 9:45 Uhr: Empfang in der Aula und Einteilung der Klassen
  • 10:30 - 11:15 Uhr: Begrüßung und erste Unterrichtsstunde im Klassenzimmer des/der jeweiligen Lehrers/in

In den ersten Schultagen (1. Schulwoche) endet der Unterricht um 11:15 Uhr. In der Regel beginnt die Mittagsbetreuung bereits mit dem ersten Schultag.